IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V

Erfüllt Ihre Praxis die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit? In drei Wochen wissen Sie es.

Der Praxischeck für Zahnarzt- und Facharztpraxen mit Kassenzulassung. Ich prüfe Ihre IT-Sicherheit vor Ort, Sie erhalten einen klaren Bericht mit konkreten nächsten Schritten. Verständlich für Sie und Ihr Team.

Joshua Geese, Medizininformatiker
Joshua Geese Medizininformatiker, Ihr Ansprechpartner
  • 15 Minuten Erstgespräch, kostenlos
  • 7 Tage vom Termin bis zum Bericht
  • 1 Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zum Bericht
  • § 390 SGB V Prüfung nach der IT-Sicherheitsrichtlinie

Die IT-Sicherheit Ihrer Praxis ist gesetzlich geregelt. Ob Sie die Vorgaben erfüllen, weiß oft niemand genau.

Seit 2021 gilt für jede Praxis mit Kassenzulassung die IT-Sicherheitsrichtlinie. 2025 wurde sie umfassend überarbeitet. Die Anforderungen sind gewachsen, die Zeit im Praxisalltag nicht.

  • Ihr IT-Dienstleister betreut die Technik, nicht die Richtlinie.

    Er sorgt dafür, dass Geräte und Programme laufen und aktuell sind. Die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie deckt das nicht zwangsläufig ab.

  • Sichere Technik allein reicht nicht.

    Gut abgesicherte IT ist eine starke Ausgangslage. Die Richtlinie verlangt aber auch Organisatorisches: geschultes Personal, klare Regeln für Zugänge und eine saubere Dokumentation.

  • Das lernt man nicht nebenbei.

    Was genau gefordert ist und wann eine Anforderung als erfüllt gilt, lässt sich nicht an einem Abend nachlesen. Es braucht Erfahrung in IT-Sicherheit und ein Verständnis dafür, wie eine Praxis arbeitet.

Können Sie heute sicher sagen, dass Ihre Praxis die Richtlinie erfüllt? Wenn nicht, verschafft Ihnen der Selbstcheck einen ersten Überblick.

Selbstcheck in 5 Minuten

Kernleistung

Der Praxischeck: eine Bestandsaufnahme, ein Bericht, ein klarer Plan.

Ich komme in Ihre Praxis, prüfe die Anforderungen der Richtlinie, die sich aus Ihrer Praxisgröße ergeben, und zeige Ihnen schwarz auf weiß: Was ist erfüllt, was fehlt und was ist als Nächstes zu tun.

Beispiel aus einem Bericht

  • Anlage 1, Nr. 12 Dokumentation des Netzes Offen
  • Anlage 1, Nr. 21 Regelmäßige Datensicherung Erfüllt
  • Anlage 1, Nr. 25 Test der Datensicherung Teilweise

Das bekommen Sie

  • Eine klare Einordnung, welche Anlagen der Richtlinie für Ihre Praxis gelten
  • Den Status jeder einzelnen Anforderung: erfüllt, teilweise erfüllt, offen
  • Eine Gap-Analyse mit Prioritäten: Was ist dringend, was kann warten
  • Einen Maßnahmenplan, der festhält, was Ihre Praxis und was Ihr IT-Dienstleister übernimmt
  • Ein Abschlussgespräch, in dem wir alles gemeinsam durchgehen

Zwei Richtlinien, ein Ziel. Wählen Sie Ihre Praxis.

KBV und KZBV geben jeweils eine eigene Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie heraus. Das Ziel ist dasselbe, Fristen und Details unterscheiden sich.

So läuft der Praxischeck ab

Für Sie als Praxisleitung: ein bis eineinhalb Stunden Gespräche. Beim Termin vor Ort begleitet mich eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Den Rest erledige ich.

  1. Erstgespräch

    15 Min., kostenlos

    Sie schildern Ihre Situation. Ich sage Ihnen, welche Anforderungen voraussichtlich für Sie gelten und ob der Praxischeck passt.

  2. Vorgespräch

    15 Min.

    Wir klären Ansprechpartner, Systeme und Termin und schließen vor dem Termin eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Aufwendig vorbereiten müssen Sie nichts.

  3. Termin in Ihrer Praxis

    ca. 2 Std.

    In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung. Dabei begleitet mich eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Sie selbst müssen nicht durchgehend dabei sein.

  4. Bericht

    innerhalb von 7 Tagen

    Verständlich geschrieben, priorisiert, mit konkreten Maßnahmen.

  5. Abschlussgespräch

    30-60 Min.

    Wir gehen den Bericht gemeinsam durch. Danach wissen Sie genau, wo Ihre Praxis steht und wie es weitergeht.

Teile des Praxischecks sind auch per Videokonferenz möglich. Für eine belastbare Bestandsaufnahme empfehle ich den Termin vor Ort.

Und danach? Ich begleite die Umsetzung, wenn Sie möchten.

Viele Lücken lassen sich mit überschaubarem Aufwand schließen. Ich unterstütze dort, wo es neben dem Praxisalltag am meisten Zeit kostet.

Dokumentation

Die Nachweise und Regelungen, die die Richtlinie verlangt: vollständig, verständlich und so knapp wie möglich.

Schulung Ihres Teams

Praxisnah statt theoretisch. Ihr Team lernt, verdächtige E-Mails, unsichere Passwörter und riskante Abläufe zu erkennen.

Projektsteuerung

Ich halte den Maßnahmenplan nach, stimme mich mit Ihrem IT-Dienstleister ab und sorge dafür, dass nichts liegen bleibt.

Joshua Geese, Medizininformatiker
Joshua Geese Medizininformatiker, Ihr Ansprechpartner

Medizin und IT-Sicherheit in einer Person. Aus München.

Als Medizininformatiker begleite ich Praxen in ganz Bayern, vom ersten Gespräch bis zur letzten offenen Maßnahme.

„Praxen müssen keine IT-Sicherheitsexperten werden. Sie müssen nur wissen, was zu tun ist.“

Medizin verstehen, Risiken erkennen
Studium der Medizininformatik und zehn Jahre Berufserfahrung: bei einem internationalen Medizintechnikkonzern und in leitenden Produktrollen der Informationssicherheit. Ich weiß, wie eine Praxis arbeitet und wo sie angreifbar ist.
Auf das Wesentliche fokussiert
Sie bekommen genau das, was die Richtlinie von Ihnen verlangt. Erklärt in einer Sprache, die Sie und Ihr Team verstehen.
Wenig Aufwand für Sie
Ich beschaffe mir die nötigen Informationen selbst, aus Ihren Systemen, im Gespräch mit Ihrem Team und bei Bedarf direkt bei Ihrem IT-Dienstleister.
Ein Ansprechpartner
Vom Erstgespräch bis zum Abschlussgespräch sprechen Sie immer mit mir. Mit niemandem sonst, keine Weitergabe an Junior-Berater.
Mehr über mich

Preise

Kosten: Festpreise nach Praxisgröße, wie die Richtlinie selbst.

Die Richtlinie unterscheidet Praxen danach, wie viele Personen ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Gemeint sind alle, die regelmäßig mit Praxissoftware und IT arbeiten. Danach richtet sich auch der Preis.

Praxis

Personen mit IT-Bezug
bis 5
Preis
1.490 € einmalig
Typisch für
Einzelpraxen mit kleinem Team

Mittlere Praxis

Personen mit IT-Bezug
6 bis 20
Preis
1.990 € einmalig
Typisch für
Praxen mit zwei bis drei Ärztinnen und Ärzten

Großpraxis

Personen mit IT-Bezug
ab 21
Preis
ab 2.900 € Preis nach Erstgespräch
Typisch für
Größere Praxen oder Praxen mit Datenverarbeitung in erheblichem Umfang

Umsetzungsbegleitung

Dokumentation, Schulung Ihres Teams und Projektsteuerung. Ganz oder in einzelnen Bausteinen.

nach Aufwand Angebot nach dem Abschlussgespräch
Mehr zur Umsetzung

Noch nicht sicher, ob Handlungsbedarf besteht?

Der Selbstcheck zeigt Ihnen in fünf Minuten, welche Anlagen der Richtlinie für Ihre Praxis gelten und wo Sie ungefähr stehen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Selbstcheck in 5 Minuten

Häufige Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Erstgespräch beantworte ich sie persönlich.

Erstgespräch vereinbaren
Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie für meine Praxis?

Ja, wenn Ihre Praxis eine Kassenzulassung hat, also an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Das regelt § 390 SGB V. Welche Anforderungen genau gelten, hängt von der Größe Ihrer Praxis und Ihrer Ausstattung ab, etwa medizinischen Großgeräten oder Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Mein IT-Dienstleister kümmert sich doch um die IT. Reicht das nicht?

Ihr IT-Dienstleister betreut die Technik, und das ist wichtig. Viele Anforderungen der Richtlinie sind aber organisatorisch: Schulungen, Regelungen, Dokumentation. Verantwortlich bleibt die Praxis. Der Praxischeck ersetzt Ihren IT-Dienstleister nicht, sondern gibt ihm eine klare Liste, was zu tun ist.

Muss ich einen zertifizierten Dienstleister beauftragen?

Nein. Laut KBV und KZBV ist die Beauftragung eines zertifizierten Dienstleisters nicht verpflichtend.

Wie viel Zeit kostet mich der Praxischeck?

Für Sie als Praxisleitung ein bis eineinhalb Stunden: Erstgespräch (15 Min.), Vorgespräch (15 Min.) und Abschlussgespräch (30-60 Min.). Beim Termin in der Praxis (ca. 2 Std.) müssen Sie nicht durchgehend dabei sein. Wichtig ist eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Alles andere erledige ich.

Stört der Termin den Praxisbetrieb?

Nein. Wir legen den Termin gemeinsam so, dass Ihr Praxisalltag weiterläuft.

Was passiert mit den Informationen, die Sie in meiner Praxis sehen?

Alles, was ich sehe, bleibt vertraulich. Vor jedem Praxischeck schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Patientendaten brauche ich für den Praxischeck nicht.

Ist der Praxischeck eine Rechtsberatung?

Nein. Der Praxischeck ist eine fachliche Prüfung Ihrer IT-Sicherheit entlang der Richtlinie. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch Ihren Datenschutzbeauftragten. Wo es Schnittstellen gibt, benenne ich sie im Bericht.

Was kostet die Umsetzung danach?

Das hängt davon ab, was fehlt. Nach dem Abschlussgespräch wissen Sie genau, welche Maßnahmen anstehen. Wenn Sie möchten, erhalten Sie von mir ein transparentes Angebot für die Umsetzungsbegleitung. Eine Verpflichtung gibt es nicht.

Die Richtlinie ändert sich. Was dann?

Die Richtlinie wird jährlich überprüft und spätestens alle zwei Jahre angepasst. Ihr Bericht bezieht sich auf die jeweils gültige Fassung. Bei Änderungen sprechen Sie mich gern an.

Geht das auch ohne Termin vor Ort?

Teilweise ja, per Videokonferenz. Für eine belastbare Bestandsaufnahme empfehle ich den Termin vor Ort, denn manche Dinge sieht man nur in der Praxis.

Prüfen Sie auch medizinische Großgeräte und die Telematikinfrastruktur?

Der Praxischeck umfasst die Anforderungen, die sich aus Ihrer Praxisgröße ergeben. Für medizinische Großgeräte und die Komponenten der Telematikinfrastruktur gibt es eigene Anlagen der Richtlinie. Ob und wie wir diese für Ihre Praxis mit abdecken, klären wir im Erstgespräch.

Wissen, wo Ihre Praxis steht.

Im kostenlosen Erstgespräch schildern Sie mir Ihre Situation. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Anforderungen für Sie gelten und ob der Praxischeck sinnvoll ist. Nach Ihrer Anfrage rufe ich Sie in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

15 Minuten, kostenlos und unverbindlich

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